Schweigepflicht
Als Klinische- und Gesundheitspsychologin unterliege ich der gesetzlichen
Schweigepflicht (nach § 14 des Psychologengesetzes).
Honorar
Eine Einheit dauert 50 Minuten und kostet 110,- €
Kostenzuschüsse für Einzelsitzungen: ÖGK: 33,70 €, SVS: 45,- €, BVAEB: 46,60 €
Bei einer vorhandenen privaten Zusatzversicherung erkundige dich bitte direkt
bei deinem Versicherungsträger.
Darüberhinaus bietet die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) für
Ihre Versicherten einen „Gesundheitshunderter“ für Leistungen im Bereich der
Stressbewältigung, Burn-Out Prophylaxe und Tabakentwöhnung an. Nähere
Informationen findest du unter: Gesundheitshunderter – SVS
Terminabsagen
Solltest du einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich dich, mich mindestens
24 Stunden vorher telefonisch zu kontaktieren. Bei kurzfristigeren Terminabsagen
ersuche ich dich um Verständnis, dass ich das Honorar zur Gänze in Rechnung
stelle.